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Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer
Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).
Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den
Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien Leistungswettbewerb. Es soll Monopole verhindern und
volkswirtschaftliche Stabilität schaffen.