Betätigungsverträge (Dienstvertrag, Werkvertrag)
- Dienstvertrag: Pflicht eines Partners, Dienste zu leisten. Wird Leistung erbracht, ist Vertrag erfüllt.
- Werkvertrag: Pflicht, gegen Bezahlung die Erstellung oder Bearbeitung eines Werkes auf festgelegten Erfolg.
- Werkliefervertrag: Auch der Unternehmer beschafft das Material. Beispiel: Flieser, der auch fliesen mitbringt.