Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht ist in Deutschland jede von einem Kaufmann für sein Handelsgeschäft erteilte Vollmacht,
die nicht Prokura ist.
Sie erstreckt sich also nicht auf außergewöhnliche Tätigkeiten, sondern lediglich gewöhnliche Tätigkeiten, die im
täglichen Geschäftsverkehr ausschließlich für einen Geschäftszweig des Handelsgewerbes anfallen.
Umfang der Handlungsvollmacht:
- Allgemeine Handlungsvollmacht
- Gattungshandlungsvollmacht
- Spezialhandlungsvollmacht
- Einzelvollmacht
Beschränkungen der Handlungsvollmacht:
- Grundstücke veräußern oder belasten
- Wechselverbindlichkeiten eingehen (Urkunden)
- Darlehen aufnehmen
- Prozesse im Namen des Unternehmens führen