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Betätigungsverträge (Dienstvertrag, Werkvertrag)

  • Dienstvertrag: Pflicht eines Partners, Dienste zu leisten. Wird Leistung erbracht, ist Vertrag erfüllt.
  • Werkvertrag: Pflicht, gegen Bezahlung die Erstellung oder Bearbeitung eines Werkes auf festgelegten Erfolg.
  • Werkliefervertrag: Auch der Unternehmer beschafft das Material. Beispiel: Flieser, der auch fliesen mitbringt.