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Unternehmensformen

Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form
wirtschaftlich tätig wird. Sie wird bei Unternehmen oft im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der in Ausnahmefällen
auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann.
Die Rechtsform wirkt sich unter anderem auf Haftungsfragen der Gesellschafter und deren Recht zur
Geschäftsführung aus. Sie bestimmt zudem, ob die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob
ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.

  • Folgende Rechtsformen gibt es in Deutschland:

    • Personengesellschaften:
      • Nicht eingetragener Verein

      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) BGB-Gesellschaft

      • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

      • eingetragener Kaufmann (eK)

      • Parnerschaftsgesellschaft (PartG)

      • Partenreedrei

      • Kommanditgesellschaft (KG)

    • Juristische Person des Privatrechts:
      • Eingetragener Verein (e. V.)

      • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

      • Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)

      • Gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG)

      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

      • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

      • Aktiengesellschaft (AG)

      • Eingetragene Genossenschaft (eG)

      • Stiftung des privaten Rechts

    • Juristische Person des öffentlichen Rechts:
      • Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR):
      • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden)
      • staatliche Universitäten
      • Berufsständische Körperschaften (Kammern)
      • Religionsgemeinschaften
      • Deutschlandradio
    • Anstalt des öffentlichen Rechts:
      • Landesrundfunkanstalten

      • Sparkassen

      • Kommunalunternehmen

    • Stiftung des öffentlichen Rechts
    • Gemeinnützige Stiftung
    • Eigengesellschaften:
      • Regiebetrieb , Zweckverband , Eigenbetrieb , Ich-AG

 

OHG:

Die Firma einer OHG muss im Namen die Bezeichnung „offene Handelsgesellschaft“ oder „OHG“ enthalten. Ist
kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so muss die Firma eine Bezeichnung erhalten,
welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet.

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KG:

Die KG unterscheidet sich von der offenen Handelsgesellschaft (OHG) insofern, als bei einem oder mehreren
Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten
Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während mindestens ein anderer Gesellschafter persönlich
haftet (Komplementär).
Komplementär = Vollhafter
Kommanditist = Teilhafter

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GmbH:

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere
juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Die GmbH gehört zu der Gruppe der
Kapitalgesellschaften.
Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: sie kann Eigentum
erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Die gesetzliche Vertretung
übernehmen dabei die Geschäftsführer. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH nur mit
ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht jedoch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.

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AG:

Die Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum
Gegenstand hat. Gegenüber anderen Unternehmensformen hebt sich die Aktiengesellschaft durch folgende
Eigenschaften ab:

  • Sie ist Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbständig rechtsfähige rechtliche Einheit
  • Sie ist Kapitalgesellschaft, also auf ein bestimmtes Grundkapital in der Weise gestützt, dass die Haftung der Mitglieder, also der Aktionäre auf dieses Kapital beschränkt ist
  • Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt

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