Unternehmensformen
Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form
wirtschaftlich tätig wird. Sie wird bei Unternehmen oft im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der in Ausnahmefällen
auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann.
Die Rechtsform wirkt sich unter anderem auf Haftungsfragen der Gesellschafter und deren Recht zur
Geschäftsführung aus. Sie bestimmt zudem, ob die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob
ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.
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Folgende Rechtsformen gibt es in Deutschland:
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Personengesellschaften:
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Nicht eingetragener Verein
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) BGB-Gesellschaft
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
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eingetragener Kaufmann (eK)
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Parnerschaftsgesellschaft (PartG)
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Partenreedrei
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Kommanditgesellschaft (KG)
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Juristische Person des Privatrechts:
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Eingetragener Verein (e. V.)
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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
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Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
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Gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG)
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
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Aktiengesellschaft (AG)
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Eingetragene Genossenschaft (eG)
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Stiftung des privaten Rechts
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Juristische Person des öffentlichen Rechts:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR):
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden)
- staatliche Universitäten
- Berufsständische Körperschaften (Kammern)
- Religionsgemeinschaften
- Deutschlandradio
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Anstalt des öffentlichen Rechts:
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Landesrundfunkanstalten
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Sparkassen
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Kommunalunternehmen
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Stiftung des öffentlichen Rechts
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Gemeinnützige Stiftung
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Eigengesellschaften:
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Regiebetrieb , Zweckverband , Eigenbetrieb , Ich-AG
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